Abwicklung mit der Versicherung

28 Jan von Kfz Sachverständigenbüro H&Engine

Abwicklung mit der Versicherung

Themen

Abwicklung bei einem Autounfall mit der Versicherung
Welche Punkte müssen bei der Schadensmeldung beachtet werden?
Sollten auch Unterschriften von Zeugen eingeholt werden?

 

Abwicklung bei einem Autounfall mit der Versicherung

Sie haben einen Versicherungsschaden in Hannover?  Wir helfen Ihnen bei der Abwicklung. Wir benötigen zur Aufnahme keine umfangreichen Informationen über den Unfallgegner. Diese fordern wir selbstständig von den Auskünften ein. Durch unsere Erfahrung im Sachverständigenteam bearbeiten wir diesen Prozess zügig ab. Unsere Kfz Gutachter in Hannover übernehmen diese Arbeit für Sie. Rufen Sie uns an unter 05119400192 oder schicken Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.

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Im Folgenden wird die allgemeine Chronik und Abwicklung dazu detailliert, für Sie als Information, erläutert.

1. Den Unfall möglichst ausführlich dokumentieren

Um der Versicherung einen möglichst genauen Überblick das Geschehen des Unfalls zu geben, sollte dieses, so gut es geht dokumentiert werden. Dazu gehört auch, dass Sie den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer, den Namen der Versicherung und das Kennzeichen des Unfallgegners und allen eventuell noch am Unfall beteiligten Personen und Zeugen notieren. Darüber hinaus schreiben Sie einen kurzen Unfallbericht. Um sich hierbei abzusichern, lassen Sie diesen dann noch von allen Beteiligten unterschreiben.

2. Die Schadensmeldung

Nach dem Unfall sollten Sie Ihre Versicherung über den Vorfall informieren. Die meisten Anbieter haben für einen solchen Fall Hotlines, die auch an Wochenenden und sogar auch an Feiertagen erreichbar sind. Wenn durch Sie ein Schaden entstanden ist, sollten Sie zunächst den Unfallort sichern. Erst danach können Sie die Dokumentation angehen. Sobald Sie alle relevanten Informationen und Daten notiert haben, rufen Sie bei Ihrer Versicherung an.

Denn umso früher diese von dem Unfall erfährt, desto schneller kann sie mit ihrer Arbeit beginnen. Zudem ist der Versicherer auch der richtige Ansprechpartner, der Sie unter anderem auch über Ihre Rechte informiert und Ihnen sagt, was Sie noch alles erledigen müssen. So müssen Sie den Schaden beispielsweise auch schriftlich melden. Um diesen Vorgang zu beschleunigen, können Sie alle erforderlichen Dokumente persönlich bei Ihrer Versicherung vorbeibringen. Denn auf dem Postweg dauert es in der Regel deutlich länger. Umso eher die Versicherung alle Informationen und Dokumente erhält, desto schneller kann sie mit der Regulierung beginnen.

Einige Anbieter lassen sich leider recht lange Zeit, bis diese endlich mit der Arbeit beginnen. Denn die Regulierung kostet Geld, das zunächst von der Versicherung getragen wird. In der untätigen Zeit versucht diese, möglichst genau herauszufinden, welche Kosten sie übernehmen muss. Zudem wird geschaut, ob die Versicherung in diesem Fall eine Schadensregulierung vornehmen muss.

Welche Punkte müssen bei der Schadensmeldung beachtet werden?

Damit die Versicherung möglichst schnell mit der Schadensregulierung beginnen kann, sollte die Schadensmeldung folgende Punkte beinhalten:

  • Unfallort
  • Tag und Uhrzeit
  • Namen und Anschrift aller Beteiligten
  • möglichst genaue Details zum Unfallgeschehen
  • Fotos von Unfall und von eventuellen Sachschäden
  • Versicherung der Beteiligten
  • Unfallskizze
  • Unterschrift von allen Zeugen
  • Unterschrift aller Unfallbeteiligten

Sollten auch Unterschriften von Zeugen eingeholt werden?

Nicht immer verläuft die Abwicklung eines Unfalles friedlich. Wenn es dabei zu einem Streit zwischen den Parteien kommt, können bestätigte Zeugenaussagen sowie auch ein von allen Beteiligten unterschriebener Unfallbericht helfen. Daher sollten Sie versuchen, Zeugen zu finden, die das Ganze beobachtet haben. Idealerweise sind diese auch bereit, Ihren Unfallbericht zu bestätigen und zu unterschreiben. Die Zeugen sollten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben, damit sie das Gesagte im Falle eines Streits noch einmal vor der Versicherung oder der Polizei bestätigen können.

Daraufhin erfolgt ein Schadensgutachten eines unabhängigen Gutachters.