Schadensgutachten

28 Jan von Kfz Sachverständigenbüro H&Engine

Schadensgutachten

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Erstellung eines Schadensgutachtens

Lassen Sie sich ein Gutachten zur Kalkulation der Schadenshöhe erstellen. In einem Kfz Gutachten werden mehr Ansprüche als in einem gewöhnlichen Kostenvoranschlag dokumentiert. So garantieren Sie sich die bestmögliche Schadensregulierung. Vereinbaren Sie ganz unkompliziert einen Termin zur Begutachtung Ihres Fahrzeuges. Rufen Sie an unter 051194000192 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.

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Wie geht man bei einem Schadensgutachten allgemein vor?

Wenn Sie einen Unfall hatten und Unfallgeschädigter sind haben Sie Anspruch auf eine Schadensregulierung und dafür benötigen Sie ein Schadensgutachten. Im Folgenden möchten wir Ihnen erläutern wie Sie am besten vorgehen sollten:

Ruft umgehend die Versicherung an. Dies muss nicht an der Unfallstelle geschehen.  Wartet aber nicht allzu lange, denn sonst beginnt der Regulierungsprozess immer später. Anhand des  Namens der Versicherung könnt ihr immer die Telefonnummer aus dem Internet erfahren. Ruft daraufhin die Versicherung an und sprecht immer vorzugsweise direkt mit einem Mitarbeiter.  Dieser wird dann einen Schadensfall aufnehmen. Schließlich werdet auf den Punkt der Schadensregulierung kommen. Dieser wird dann ganz nett und freundlich fragen, ob die Versicherung Ihnen einen Gutachter schicken darf. Diese solltet ihr verneinen um einen selbst gewählten und unabhängigen Gutachter zu wählen. Dem wird in jedem Fall zu 100% immer stattgegeben, da dies euer Recht. Auch wenn die Versicherung vorschlägt, dass ein Kostenvoranschlag auch ausreichen wird, lehnt dies freundlich ab, da ein Kostenvoranschlag NIE eine eventuelle Wertminderung eures Fahrzeuges beinhaltet. So ein Vorschlag der Versicherung wird in der Praxis wirklich häufig gemacht. Davon wird dringend abgeraten. Für ein Kfz Gutachten in Hannover sind hilft einer unserer Gutachter gerne jederzeit. Den Link zum Kontakt findet ihr auch hier.

Noch wissenswertes zu Schadensgutachten

Wenn Sie entweder unverschuldet oder auch teilverschuldet an einem Unfall beteiligt waren, haben Sie laut Paragraf 249 BGB einen Anspruch auf Schadensersatz. Wir kümmern uns darum, dass diese bei der Versicherung des Unfallgegners möglichst schnell durchgesetzt werden. Dabei arbeiten wir schnell, zuverlässig und kompetent. Rechtlich gesehen, wird das Schadensgutachten fest zum Schadensumfang zugeordnet. An dieser Stelle wir die Höhe für die Schadensregulierung bestimmt.

Daher werden diese im Kaskofall auch, bis aus sogenannte Bagatellschäden von der Versicherung des Unfallgegners getragen. Wird ermitteln zudem auch, ob es durch den Unfall auch zu einer Wertminderung gekommen ist. Das ist ein sehr wichtiger Punkt, der nicht selten außer acht gelassen wird. Wir beziffern den kompletten Schaden (samt Wertminderung) und reichen diesen bei der gegnerischen ein. Informationen zu verschiedenen Versicherungsschäden, insbesondere wie Sie diese in Hannover begutachten lassen können, erhalten Sie im Folgenden.

Wo liegt der Unterschied zwischen Teilkasko- und Vollkaskoschäden?

Vollkakoschäden

Zunächst einmal muss bewertet werden, ob Sie den Unfall selber verschuldet haben, oder ob Sie keine Schuld an diesem tragen. Zudem kommt es oft vor, dass sich die gegnerische Partei nach einem solchen Vorfall einfach vom Ort des Geschehens entfernt. In einem solchen Fall, wie auch bei einem unverschuldeten Unfall haftet die Vollkaskoversicherung. Zudem deckt sie in vielen Fällen auch Vandalismusschäden ab. Zum Beispiel dann, wenn Ihr Auto von einem Fremden verkratzt wurde.

Teilkaskoschäden

Teilkaskoschäden werden zunächst einmal in Einbruch- und Diebstahlschäden sowieso Wildschäden unterteilt. Wenn Sie Schuld an einem Unfall sind, werden die Schäden an Ihrem Auto, anders als bei der Vollkasko-Variante, in den meisten Fällen nicht von der Versicherung bezahlt. Sie springt nur dann ein, wenn Kosten durch fremde Menschen, Tiere (Wildunfälle oder Marderbisse) oder auch durch diverse Umwelteinflüsse (Wind, Hagel, Überschwemmung und Blitzschlag) entstanden sind. Zudem sind auch alle Schäden abgedeckt, die durch einen Kabelbrand entstanden sind, wie zum Beispiel Brände oder Explosionen.

4: Wertgutachten

Haben Sie vor, Ihr altes Fahrzeug zu verkaufen? Dann sollten Sie genau wissen, welchen Wert dieses hat. Vielleicht ist das Auto sehr selten oder auch schon sehr als und wird daher als Youngtimer oder als Oldtimer bezeichnet. Aber auch wenn das Fahrzeug kaum gefahren wurde oder Sie es für hohe Beträge umbauen ließen, gibt es häufig keine Modelle, die als Vergleichsfahrzeuge genutzt werden könnten. Auch in einem solchen Fall sind Sie uns an der richtigen Adresse. Denn unsere erfahrenen Mitarbeiter wissen, worauf bei der Bewertung eines seltenen Fahrzeugs geachtet werden muss.

Somit sind Sie bei uns in guten Händen. Wir führen für Sie gerne auch Oldtimer Kurzbewertungen und natürlich auch ausführliche Schadengutachten fair und kompetent durch. Mit diesem können Sie einen höheren Preis für Ihr Auto erhalten. Auch können wir Ihnen helfen, wenn Sie selber ein solches als unfallfrei gekauft haben. Wir untersuchen das gebrauchte Fahrzeug und sorgen so dafür, dass Sie auf keinen Betrug hereinfallen.